Wichtiger Hinweis zum Verfahren „Änderung der bestehenden Eisenbahnbetriebsanlage Bahnhof München (Ersatz des vorhandenen Empfangsgebäudes durch einen Neubau)“
Für das o.g. Vorhaben wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt gem. § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung. Für das Planfeststellungsverfahren gelten die §§ 72 bis 78 des VwVfG nach Maßgabe des AEG.
Antragsgegenstand ist der Planfeststellungsabschnitt 2 des Gesamtvorhabens Änderung des Bahnhofs Hbf München (Bahnhof Nr. 4234) mit Neu- und Rückbaumaßnahmen am Hbf München.
Mit Planfeststellungsabschnitt 2 wird beantragt
- Abbruch der vorhandenen Randbauten
- Neubau der Randbauten
- Neubau der oberirdischen Geschosse des Hauptempfangsgebäudes
- Einbau haustechnischer Anlagen der Untergeschosse des Hauptempfangsgebäudes und die Nutzung dieser Untergeschosse
- Änderung der Vorplätze
Die Unterlagen liegen zur allgemeinen Einsicht vom 27.02.2023 bis 27.03.2023 aus.
Zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt.
Zuständige Anhörungsbehörde ist die Regierung von Oberbayern.
Bezüglich weiterer Einzelheiten, wird auf die Bekanntmachung verwiesen.