Neubau Starnberger Flügelbahnhof: Pläne liegen aus
Hochpunkt für den neuen Münchner Hauptbahnhof • Platz für Einzelhandel, Büros und Gastronomie • Pläne liegen in städtischen Dienststellen aus • Erörterungsveranstaltung am 22. Oktober 2018
(München, 12. Oktober 2018) Der Neubau des Gebäudes Starnberger Flügelbahnhof geht einen weiteren Schritt voran. Vom 15. Oktober 2018 bis zum 15. November 2018 liegen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Unterlagen zur Einsicht bei der Landeshauptstadt München aus. Am 22. Oktober 2018 findet eine Erörterungsveranstaltung im Alten Rathaussaal statt.
Starnberger Flügelbahnhof: Zu neuem Leben erweckt
Mit dem geplanten Um- beziehungsweise Neubau des Münchner Hauptbahnhofs wird auch das Areal des Starnberger Flügelbahnhofs weiterentwickelt. Dort entsteht ein neues Gebäude mit einem Hochpunkt. Der markante Neubau ist eine der ersten Maßnahmen zur Modernisierung des gesamten Standortes. Mit Flächen für Geschäfte und Gastronomie macht er ein bisher weitestgehend brachliegendes Areal des Bahnhofsensembles wieder attraktiv für Nutzer. Das oberste Geschoss des Hochpunktes soll in Form einer Gastronomie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. In der Tiefgarage wird es zudem Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder geben.
Schritt für Schritt: Von der Idee zum Projekt
Grundlage für den Neubau des Hauptbahnhofs und des Starnberger Flügelbahnhofs ist das Ergebnis des städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbs, den das Architekturbüro Auer Weber Assoziierte GmbH 2006 für sich entschieden hatte und das in den darauffolgenden Jahren weiterentwickelt wurde. Der Stadtrat hat am 29. April 2015 zu dem weiterentwickelten Konzept mit Hochpunkt einen grundsätzlichen Beschluss gefasst diesen Entwurf weiter zu verfolgen. Am 10. Oktober 2017 hat die Stadtgestaltungskommission den vorliegenden Bebauungsvorschlag mit großer Zustimmung zur Kenntnis genommen.
Das Verfahren: Aktueller Stand und weitere Schritte
Um Baurecht für den Starnberger Flügelbahnhof zu erlangen, finden aktuell zwei Verfahren statt: Zum einen ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren bei der Landeshauptstadt München für den Neubau des Gebäudekomplexes, zum anderen ein Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für den Rückbau des nicht mehr benötigten bisherigen Gebäudes. Das Planfeststellungsverfahren für den Rückbau wurde beim EBA eingereicht. In diesem Verfahren werden auch alle denkmalschutzrechtlichen Belange behandelt. Der Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde bei der Landeshauptstadt München eingereicht.
Weitere Informationen
Der Neubau des Gebäudes am Starnberger Flügelbahnhof ist ein Projekt der DB Station&Service AG, das hauptsächlich mit Eigenmitteln der DB finanziert werden soll.
Die Bauzeit des Starnberger Flügelbahnhofs beträgt nach aktuellen Planungen rund drei Jahre. Die Arbeiten dort sollen vor dem Bau des neuen Empfangsgebäudes beginnen.
Weitere Informationen zum Starnberger Flügelbahnhof sowie zum Neubau des Hauptbahnhofs München gibt es unter www.hbf-muc.de.
Informationen zu den genauen Abläufen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens, Details zur Auslegung der Unterlagen sowie Öffnungszeiten und Adressen der städtischen Dienststellen der Landeshauptstadt München finden Sie unter www.muenchen.de/auslegung.