Starnberger Flügelbahnhof: Positives Fazit nach Ende der Einwendungsfrist

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Rückbau und den Anpassungen am Starnberger Flügelbahnhof sind nur wenige Einwendungen und Stellungnahmen eingegangen. Alle vom Vorhaben Betroffenen konnten bis zum 8. Mai Einwendungen erheben. Träger öffentlicher Belange hatten bis zum 8. Juli Zeit, Stellungnahmen zum Vorhaben abzugeben. Insgesamt gingen lediglich 12 Einwendungen von Privatpersonen sowie 15 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein. Die Deutsche Bahn sieht in diesem Ergebnis eine deutliche Bestätigung für die umfangreiche und gewissenhafte Planung des Vorhabens.

Als nächster Schritt findet ein nicht-öffentlicher Erörterungstermin statt. Dabei werden sämtliche Einwendungen und Stellungnahmen zwischen der Vorhabenträgerin, hier der DB Station&Service AG, den Einwendern und Trägern öffentlicher Belange besprochen. Anschließend erhält das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Planfeststellungsbehörde eine abschließende Stellungnahme. Damit ist das Anhörungsverfahren beendet. Das Eisenbahn-Bundesamt entscheidet im Planfeststellungsbeschluss abschließend über die Einwendungen.

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