Starnberger Flügelbahnhof: Online-Konsultation ersetzt Erörterungstermin
Zum Abschluss des Anhörungsverfahrens für den Abbruch des Starnberger Flügelbahnhofs ist eigentlich ein öffentlicher Erörterungstermin vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie führt die Regierung von Oberbayern als zuständige Anhörungsbehörde auf Basis des Planungssicherstellungsgesetztes stattdessen eine Online-Konsultation durch.
Diese findet vom 13. Januar 2021 bis einschließlich 27. Januar 2021 statt. Dabei kann jede Person, die Einwendungen eingereicht hat, die Planunterlagen sowie die Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange einsehen. Zudem sind eine Präsentation und die Erwiderungen der Deutschen Bahn abrufbar.
Sämtliche Einwender wurden rechtzeitig über die Online-Konsultation informiert. Dabei haben sie auch die Erwiderung der Deutschen Bahn auf ihre individuelle Äußerung erhalten. Zu dieser können die Einwender ebenfalls vom 13. Januar 2021 bis einschließlich 27. Januar 2021 schriftlich Stellung nehmen.
Nach Abschluss der Online-Konsultation übergibt die Anhörungsbehörde die eingegangenen Äußerungen zur Stellungnahme an die Deutsche Bahn. Damit endet das Anhörungsverfahren als Teil des Planfeststellungsverfahrens. Über die im Anhörungsverfahren nicht ausgeräumten Einwendungen entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss.