Auslage zum Starnberger Flügelbahnhof beendet

Die Offenlage der Planungsunterlagen für den Rückbau und die Anpassungen des Starnberger Flügelbahnhofs (Planfeststellungsabschnitt 1, PFA 1) ist beendet. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den PFA 1 konnten alle Bürgerinnen und Bürger die Planungsunterlagen vom 9. März bis einschließlich 8. April 2020 beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München einsehen.

Jede Person, die von dem Vorhaben betroffen ist, kann bis einschließlich 8. Mai 2020 bei der Regierung von Oberbayern oder der Landeshauptstadt München schriftlich Einwendungen gegen den Plan erheben:

Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Zimmer 4122

Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
HA I Stadtentwicklungsplanung
Blumenstraße 31
80331 München
Zimmer 212 oder 239

Auch Träger öffentliche Belange (TÖB) werden um Stellungnahmen gebeten. Diese können die TöB bis zu drei Monate nach Ende der Auslegung einreichen.

Zurück